Verbote und Gebote

Pandemievers vor dem 2. Lockdown

Am Weihnachtsmarkt an der frischen Luft,
Zimt und Glühwein sind verboten.
In Shoppingmalls, in Menschenmassen,
Geld ausgeben ist geboten.

Auf dem Fussballplatz ist niemand mehr,
denn Freunde treffen wird gebüsst.
Im Casino den Lohn verzocken,  
dies wird indes amtlich begrüsst.

Im Landgasthof mit Gästen festen,
steht zur Verordnung in Konflikt.
Doch im Bordell hinwiederum,
sind Freier-Feiern kein Delikt.

Auch mit Easy Jet zum Ballermann
ist okay, die Gefahr ist klein.
Doch denken Sie auch im Flugzeug dran:
Wir müssen solidarisch sein.

Drum drängt nun unser Landesvater,
und bitte macht jetzt kein Theater,
auf Tanz, Gesang und Filmgeschichten,
aufs Rezitieren von Gedichten,
auf alles ausser Hofnachrichten,
bitte, danke, zu verzichten.